Aufgabenfindungsrecht gemeinde

Aufgabenfindungsrecht. Begrenzt ist die Möglichkeit der Aufgabenfindung in mehrerlei Hinsicht. Zum einen kann die Gemeinde grundsätzlich nur auf ihrem Hoheitsgebiet tätig werden und sich insoweit nur Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft annehmen. Dieses Aufgabenfindungsrecht der Gemeinden beschränkt sich freilich auf die örtliche Ge-meinschaft und auf die Wahrnehmung der Angelegenheiten der .
“ Entsprechend dem Grundsatz der Allzuständigkeit steht es den Gemeinden danach frei, alle ihnen zweckmäßig erscheinenden Aufgaben aufzugreifen und sich ihrer annehmen. 1 Gemeinde. In diesem Bereich hat die Kommune ein eigenes Aufgabenfindungsrecht. Wie groß der Umfang der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist, richtet sich grds. nach . 2 › _kommunalinfo_ 3 Die Gemeinden haben insoweit ein sog. Aufgabenfindungsrecht. Begrenzt ist die Möglichkeit der Aufgabenfindung in mehrerlei Hinsicht. Zum einen kann die Gemeinde. 4 Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs. 2 GG und in den meisten Landesverfassungen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (siehe unten) geschützt. Die Zuständigkeit umfasst alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln (Aufgabenfindungsrecht). Ein Mandat für überörtliche Aufgaben oder allgemeinpolitische. 5 Das Aufgabenfindungsrecht der Gemeinden wird außerdem durch die Grenzen der Leistungs-fähigkeit bestimmt. Sie ergeben sich nicht zuletzt aus den finanziellen Spielräumen der Ge-meinde. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Gemeinde die Grundsätze der Wirt-. 6 Gemeinde. In diesem Bereich hat die Kommune ein eigenes Aufgabenfindungsrecht. Wie groß der Umfang der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist, richtet sich grds. nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. typische Beispiele sind: kulturelle Angebote (Museen, Theater, Stadtbüchereien). 7 Das Aufgabenfindungsrecht der Gemeinden wird außerdem durch die. Grenzen der Leistungs-fähigkeit. bestimmt. Sie ergeben sich nicht zuletzt aus den finanziellen Spielräumen der Ge-meinde. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Gemeinde die Grundsätze der Wirt-. 8 „Aufgabenfindungsrecht“ haben: Sofern der neuen Aufgabe kein Bundes- oder Landesrecht entgegensteht, können die Kommunen daher auch neue Aufgaben „erfinden“. Diese neuen Auf-gaben zählen dann zu den freiwilligen Aufgaben. Kommunen sollten nur in dem Maße (neue) frei-willige Aufgaben übernehmen, wie auch die zur. 9 Basierend auf dem Aufgabenfindungsrecht der Allzuständig-keit sind Gemeindewirtschaft und Daseinsvorsorge14 typische Aufgabenbereiche, die der Gemeinde aufgrund Art. 28 II 1 GG im eigenen Wirkungskreis obliegen Diese Zuständigkeit verlangt keine bestimmte Form der Erfüllung. Damit legitimiert Art. 28 II GG in seiner Ausprägung als. auftragsaufgaben der gemeinde 10 pflichtaufgaben und freiwillige aufgaben der gemeinde 12
Eingeschränkt wird das Aufgabenfindungsrecht der Gemeinden ebenso durch einen. allgemei-nen Gesetzesvorbehalt. So kann den Gemeinden nach § 2 Abs. 2 . Im Unterschied zu den Gemeinden besteht zugunsten der Landkreise indes nur ein eingeschränktes Aufgabenfindungsrecht für freiwillige Aufgaben. Diese Einschränkung .